Vinzenz Rösli

Liebe Besucherin und lieber Besucher meiner Webseite,
herzlich willkommen.

Seit 1995 setze ich mich dafür ein, dass Menschen ihre Kompetenzen für ein erfüllendes Leben finden. Ob Beratung / Mediation Therapie, Vinzenz Rösli  unterstützt Sie dabei; und zwar speziell darin,

  • Raum und Zeit zu erhalten, sich wirksam und stimmig einzubringen
  • dass Sie als Kooperationspartner einvernehmliche Regelungen, ja optimal mögliche Lösungen finden
  • in ganzheitlicher Weiterentwicklung auch die eigene Begrenztheit des von ihnen Machbaren anzuerkennen vermögen.

Was Sie erwarten dürfen:

  • Einsatz mit Herzblut und langjähriger Praxis-Erfahrung, basierend auf ehemals akademisch erworbener Theorie als Basis
  • Respekt im Umgang mit Ihrer Wahrnehmung
  • Feines Gespür für Ihre Weltanschauung
  • Kreativen Umgang mit Streit
  • Humor und Leichtigkeit
  • Angemessene Berücksichtigung der spezifischen Rechts-Situation/en
  • Alltagstaugliche Regelungen und nachhaltige Lösungen
  • Eine klare Haltung meinerseits, welche auch mal mit einem Nein, jedoch wenn immer möglich mit einem Ja‚ rübergebracht wird.

Ich heisse Menschen willkommen und nicht Probleme.

Familien-Mediation

Trennung, Scheidung, Besuchsrecht-Streitigkeiten, Partnerschaftskonflikte, Generationenkonflikte, Erbstreitigkeiten und Nachbarschaftskonflikte sind Inhalte der Familienmediation.

Ein Zusammenleben von Menschen ergibt immer unterschiedliche Standpunkte über das Leben und die Lebensgestaltung. Aus unterschiedlichen Standpunkten entstehen unterschiedliche Lebensvorstellungen.

Mediation ist Vermittlung zwischen den verschiedenen Standpunkten. Als Mediator begleite ich einen Gesprächsprozess ausgewogen, strukturiert und greife stets dann ein, wenn eine Partei nicht angemessen zu Wort kommt! Ein besonderes Anliegen sind die Kinder, damit ihre Bedürfnisse altersgemäss berücksichtigt werden.

Mediation und Recht, Verträge

Seit 2011 ist die Mediation gesetzlich und offiziell als Vermittlungsverfahren erwähnt.

Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen, Betreuungsunterhalt, und nachehelicher Unterhalt sind anspruchsvolle Herausforderungen. Gemeinsam erarbeiten wir diese – einerseits nach Ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten, andererseits die Gerichtspraxis respektierend.

Kindesunterhalt bei Beendigung der Wohn- und Lebensgemeinschaft

Wohnt ein Paar mit einem gemeinsamen Kind zusammen, werden die Kinderbetreuung und finanziellen Ausgaben zwischen dem Paar eigenverantwortlich geregelt. Alimente für das Kind sind während dieser Zeit keine zu zahlen. Wird die Wohn- und Lebensgemeinschaft jedoch aufgelöst, müssen die Kinderbetreuung und Unterhaltszahlung für das Kind geregelt werden.

Ich unterstütze Sie dabei, faire und rechtskonforme Regelungen zu finden.

Volljährigen-Unterhalt

Wird ein Kind 18 Jahre alt, so ist es volljährig und eigenverantwortlich auch für seine finanziellen Belange. Meistens hat es in diesem Alter jedoch noch keine angemessene Ausbildung abgeschlossen und kein ausreichendes Einkommen. Es hat deshalb einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch seine Eltern. Neu bei der Unterhaltsberechnung ist, dass dabei auch das eigene Einkommen eines Kindes mitberücksichtig wird. Die Eltern müssen sich an den fehlenden Lebenshaltungskosten ihres Kindes je nach Leistungsfähigkeit beteiligen. Verschiedene Umstände, welche zu berücksichtigen sind, machen eine Berechnung nicht immer einfach.

Gerne unterstütze ich Sie dabei, für alle Beteiligten faire Regelungen zu finden.

Familienmediation zwischen den Generationen

Es kann herausfordernd sein, einen guten Umgang oder eine befriedigende Beziehung zwischen 40-Jährigen und ihren 70-jährigen Eltern zu finden. Ein wichtiger Schritt auf diesem Weg besteht darin, seine eigenen und die Bedürfnisse seines Gegenübers zu kennen und zu respektieren. Ältere Menschen wünschen ein selbstbestimmtes Leben, ihre Kinder meinen dagegen oft zu wissen, was für ihre betagten Eltern richtig zu sein hat, natürlich gut gemeint. Aber auch das Grosselternsein und Begleiten von Enkelkindern birgt oft ungeahnte Stolpersteine in sich. Nicht allen gelingt es, diese aus dem Weg zu räumen.

Im Mediationsgespräch unterstütze ich Sie dabei, neue Umgangs-Regelungen zu finden und mit Achtsamkeit auf unterschiedliche Bedürfnisse einzugehen.

Beratung / Therapie

Ob als Einzelner, als Paar, als Familie, im wahren Leben entstehen Konflikte. Die spezifischen Wahrnehmungen derselben Situation können meilenweit auseinanderliegen. Was wir für wichtig erachten, hat meistens mehr mit unseren Wünschen, als mit der Sache an sich zu tun. Ein kreativer Umgang mit solchen Unterschieden fordert heraus!

Es geht immer um die Gestaltung der Beziehung zu Ihnen, Ihren Bedürfnissen und der konstruktiven Gestaltung der unterschiedlichen Beziehungen zu ihren Mitmenschen.

Dabei unterstütze ich Sie gerne, mit vieljähriger Lebenserfahrung, differenzierter Ausbildung als Systemtherapeut „Systemis“ sowie Familienmediator SVFM

Kontakt

Kontaktinformationen

T 056 222 7121*
E praxisbr@bluewin.ch

* weil ich während den Beratungen sinnvollerweise kein Telefon bediene, hören Sie meine Stimme ab Gesprächsaufzeichnung. Anschliessend werden Sie innerhalb von 2 Arbeitstagen von mir zurückgerufen.

Administratives

Die Beratungen vereinbaren wir gemeinsam im Voraus.
Montag, Donnerstag, Freitag, Samstag sind Beratungstage.
Mittwoch keine Besprechungstermine – Grossvater-Zeit

Eine Sitzung dauert 1 – 2 Std, je nach Bedürfnissen.

Sitzungsorte:
Die Beratung kann an Ihrem Wohnort stattfinden.
Oder im 1905 Business Center an der Bruggerstrasse 69 in 5400 Baden
Bushaltestelle "Bruggerstrasse", Linie 1,4,6
P Parkhaus Trafo (5 Min.)

Administration:
Luxmattenstrasse 49, 5452 Oberrohrdorf

Tarife

Meine mittlerweile vielfach und längst anerkannten und obendrein zertifizierten Leistungen verrechne ich dabei nach effektiv aufgewendeter Zeit, der Stundenansatz beträgt CHF 170.-. Zusätzlich Büromaterial, Telefonspesen, Drucksachen. Externe Schreibgebühr CHF 80.-/Std. In der Regel erhalten Sie eine Akontorechnung nach 2-4 Stunden eingesetzter Arbeitszeit.